{"id":1982,"date":"2020-10-01T12:11:19","date_gmt":"2020-10-01T10:11:19","guid":{"rendered":"https:\/\/schule-an-der-isebek.hamburg.de\/?p=1982"},"modified":"2020-10-01T12:11:19","modified_gmt":"2020-10-01T10:11:19","slug":"die-wichtigsten-informationen-zur-masern-impfpflicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/schule-an-der-isebek.hamburg.de\/?p=1982","title":{"rendered":"Die wichtigsten Informationen zur Masern-Impfpflicht"},"content":{"rendered":"<blockquote>\n<div>\n<h1 class=\"\"><span style=\"font-size: 1.125rem\">Das Gesetz zum Schutz vor Masern und zur St\u00e4rkung der Impfpr\u00e4vention verlangt eine Impfpflicht gegen die Virusinfektion. Personen in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen m\u00fcssen ab M\u00e4rz 2020 einen ausreichenden Impfschutz nachweisen.<\/span><\/h1>\n<\/div>\n<div class=\"article\">\n<div class=\"img-fluid\"><img decoding=\"async\" class=\"articleimage\" title=\"Masern Impfpflicht\" src=\"https:\/\/media.gelbe-liste.de\/pictures\/impfen\/masern-impfpflicht.jpg\" alt=\"Masern Impfpflicht\" \/><\/div>\n<h2>Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz<\/h2>\n<p>Ab 01. M\u00e4rz 2020 tritt das Gesetz zum Schutz vor\u00a0<a href=\"https:\/\/www.gelbe-liste.de\/reisekrankheiten\/masern\">Masern<\/a>\u00a0und zur St\u00e4rkung der Impfpr\u00e4vention in Kraft. Das sorgt vielerorts f\u00fcr Verwirrung. Wer muss sich impfen lassen, wo bekomme ich die Masernimpfung? Welcher Impfstoff wird empfohlen, wer bezahlt die Impfung? Wie ist mein Impfstatus, bin ich wirklich ausreichend gesch\u00fctzt? Das sind nur einige der h\u00e4ufig gestellten Fragen zum neuen Masernschutzgesetz. Die Antworten darauf und weitere Informationen hat die Kassen\u00e4rztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Praxisbrosch\u00fcre f\u00fcr \u00c4rzte zusammengefasst.<\/p>\n<h2>Impfnachweis zum Schutz vor Masern<\/h2>\n<p>Ab dem 01. M\u00e4rz 2020 m\u00fcssen Personen in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen einen vollst\u00e4ndigen Masernschutz nachweisen \u2013 sofern sie nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. Ziele sind die Schlie\u00dfung von Impfl\u00fccken und die Erh\u00f6hung der Impfquote sowie mittelfristig die Elimination der Masern in Deutschland.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df den Empfehlungen der St\u00e4ndigen Impfkommission (STIKO) sind folgende Personen verpflichtet, einen vollst\u00e4ndigen Masernimpfschutz oder die Immunit\u00e4t gegen Masern nachzuweisen:<\/p>\n<ul>\n<li>Kinder in Kindertagesst\u00e4tten (Kita) und Schulen<\/li>\n<li>Mitarbeitende in Kitas, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen<\/li>\n<li>Tagesm\u00fctter<\/li>\n<li>Bewohner und Mitarbeitende in Asylbewerber- und Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften<\/li>\n<li>Besch\u00e4ftigte in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, ambulanten Pflegediensten oder Krankenh\u00e4usern<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Masernschutznachweis bei Praxispersonal<\/h2>\n<p>Ab dem 01. M\u00e4rz d\u00fcrfen Besch\u00e4ftigte in medizinischen Einrichtungen nur eingestellt werden, wenn die Nachweispflicht zum Schutz vor Masern erf\u00fcllt ist; beispielsweise durch Vorlage des Impfausweises oder in Form eines \u00e4rztlichen Attests. Mitarbeiter, die bereits vor dem Stichtag besch\u00e4ftigt sind, m\u00fcssen ebenfalls einen Schutz vor der Virusinfektion nachweisen. Gem\u00e4\u00df Masernschutzgesetz haben sie jedoch bis zum 31. Juli 2021 Zeit, danach endet die \u00dcbergangsfrist. Die Einhaltung der Impfpflicht obliegt laut Gesetz grunds\u00e4tzlich der Leitung der Einrichtung.<\/p>\n<p>Die genannten Regelungen gelten f\u00fcr alle im Praxisbereich t\u00e4tigen Personen, unabh\u00e4ngig davon, ob ein direkter Patientenkontakt besteht oder nicht. Darf aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden, muss dies vom Arzt schriftlich best\u00e4tigt werden. Damit ist die Person von der Impfpflicht befreit.<\/p>\n<h2>Impftiter-Bestimmung ist keine Kassenleistung<\/h2>\n<p>Bei Unsicherheiten \u00fcber den Impfschutz kann der Impftiter f\u00fcr Masern labordiagnostisch ermittelt werden. Die Titer-Bestimmung ist jedoch privat zu finanzieren, da sie nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung z\u00e4hlt. Die STIKO empfiehlt bei Unklarheiten die Masernimpfung. Diese wird von den Krankenkassen \u00fcbernommen.<\/p>\n<h2>Impfungen und Impfdokumentation fach\u00fcbergreifend m\u00f6glich<\/h2>\n<p>Gem\u00e4\u00df Masernschutzgesetz d\u00fcrfen ab M\u00e4rz 2020 alle \u00c4rzte, unabh\u00e4ngig von ihrer Fachrichtung, von der STIKO empfohlene Schutzimpfungen durchf\u00fchren. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein P\u00e4diater neben Kindern und Jugendlichen auch deren Eltern impfen darf oder der Gyn\u00e4kologe den Partner der Patientin.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus darf jeder Arzt \u2013 also nicht nur derjenige, der die Impfung gegeben hat \u2013 Schutzimpfungen in einen Impfausweis oder einer Impfbescheinigung nachtragen. Daf\u00fcr muss der Patient die Impfung jedoch verl\u00e4sslich nachweisen k\u00f6nnen. Ferner muss die Person \u2013 wie bisher auch \u2013 verpflichtend \u00fcber notwendige Folge- und Auffrischimpfungen, inklusive Terminvorschl\u00e4gen, informiert werden.<\/p>\n<h2>Abrechnung der Impfdokumentation<\/h2>\n<p>Die Bescheinigung der Immunisierung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Impfung ist Bestandteil der Impfleistung. Deshalb kann diese nicht gesondert berechnet werden. In allen anderen F\u00e4llen ist die Dokumentation des Impfstatus keine Kassenleistung, kann aber privat nach GOA\u0308 berechnet werden. Das gilt ebenso f\u00fcr die Ausstellung eines \u00e4rztlichen Attests \u00fcber die serologische Ermittlung von Masern-Antik\u00f6rpern sowie f\u00fcr eine \u00e4rztliche Beglaubigung \u00fcber bestehende Kontraindikationen gegen eine Impfung.<\/p>\n<h2>MMR-Impfstoff empfohlen<\/h2>\n<p>Zur Impfung wird ein Kombinationsimpfstoff gegen\u00a0<a href=\"https:\/\/www.gelbe-liste.de\/suche?term=mmr%20\">Masern, Mumps und R\u00f6teln<\/a>\u00a0empfohlen.<\/p>\n<p>In Deutschland ist derzeit kein zugelassener monovalenter Masernimpfstoff erh\u00e4ltlich. Ferner entf\u00e4llt die M\u00f6glichkeit eines Parallelimports von Frankreich nach Deutschland, da das Pharmaunternehmen die Produktion des entsprechenden Impfstoffs eingestellt hat.<\/p>\n<p>In der Schweiz gibt es zwar einen zugelassenen Monoimpfstoff gegen Masern, dieser hat in Deutschland aber keine Zulassung. Zudem geh\u00f6rt die Schweiz nicht zur Europ\u00e4ischen Union, sodass eine Einfuhr \u00fcber Parallelhandel keine Option darstellt. Allerdings ist ein Import auf Basis einer Einzelverschreibung (\u00a7 73 Abs. 3 AMG) denkbar. Cave: Hierbei liegt die Verantwortung und Haftung jedoch nicht mehr beim Hersteller, sondern geht auf den Arzt \u00fcber.<\/p>\n<h2>Aktuelle STIKO-Empfehlungen<\/h2>\n<p>Die STIKO empfiehlt allen Erwachsenen, die nach 1970 geborenen sind, eine einmalige Impfung gegen Masern in folgenden F\u00e4llen:<\/p>\n<ul>\n<li>wenn sie bisher nicht gegen Masern geimpft sind<\/li>\n<li>wenn sie in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden<\/li>\n<li>wenn der Impfstatus gegen Masern unklar ist<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Impfempfehlungen bei beruflicher Indikation<\/h2>\n<p>Bei einer beruflichen Indikation empfiehlt die STIKO seit Januar 2020 eine zweimalige Impfung (Epidemiologisches Bulletin 2\/20). Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet am 5. M\u00e4rz 2020, ob dieser Vorschlag in die Schutzimpfungs-Richtlinie \u00fcbernommen wird. Diese legt fest, welche Impfungen Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Bei einer Positivbewertung durch das Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit (Frist: vier Wochen) tritt der Beschluss am Tag nach der Ver\u00f6ffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.<\/p>\n<h2>Impfempfehlungen bei Kindern und Jugendlichen<\/h2>\n<p>Bei Kleinkindern empfiehlt die STIKO, die Masern-Grundimmunisierung (1. und 2. Impfung) bereits im zweiten Lebensjahr abzuschlie\u00dfen. Gem\u00e4\u00df der g\u00fcltigen Empfehlung soll die erste Masernimpfung im Alter von elf bis 14 Monaten \u2013 bei fr\u00fchzeitigem Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung ab neun Monaten \u2013 und die zweite Impfung zwischen 15 und 23 Monaten verabreicht werden. Danach ist ein vollst\u00e4ndiger Impfschutz gew\u00e4hrleistet. Fehlende Impfungen sind bei Kindern und Jugendlichen so schnell wie m\u00f6glich bis zu einem Alter von 18 Jahren nachzuholen.<\/p>\n<h2>Impfungen bei Frauen mit Kinderwunsch<\/h2>\n<p>W\u00e4hrend der Schwangerschaft erh\u00f6ht eine Maserninfektion das Risiko einer Fr\u00fch- oder Fehlgeburt. Deshalb sollten Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft \u00fcber einen ausreichenden Masernimpfschutz verf\u00fcgen. Frauen, die gegen Masern immun sind, sch\u00fctzen automatisch auch ihr Kind in den ersten Lebensmonaten, in denen es noch nicht geimpft werden kann (sogenannter Nestschutz). Bestenfalls sollte eine noch fehlende Impfung mindestens drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft gegeben werden. Das gilt auch f\u00fcr Frauen, die bereits einmal gegen Masern geimpft wurden. Nach Schwangerschaftsbeginn ist eine Masern-Impfung nicht mehr m\u00f6glich, da es sich bei dem Impfstoff um eine Lebendvakzine handelt.<\/p>\n<h2>Meldepflicht<\/h2>\n<p>Masern geh\u00f6ren zu den meldepflichtigen Krankheiten. Dem f\u00fcr den Aufenthalt des Patienten zust\u00e4ndigen Gesundheitsamt m\u00fcssen bereits der Krankheitsverdacht sowie die Masern-Erkrankung und masernbedingte Todesf\u00e4lle mitgeteilt werden. Die Meldung ist innerhalb von 24 Stunden zu t\u00e4tigen. Die daf\u00fcr erforderlichen Meldeformulare sollten in der Praxis vorr\u00e4tig sein. \u00c4rzte erhalten sie bei dem f\u00fcr ihre Praxis zust\u00e4ndigen Gesundheitsamt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.gelbe-liste.de\/nachrichten\/masern-impfpflicht-informationen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Infos: www.gelbe-liste.de<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Gesetz zum Schutz vor Masern und zur St\u00e4rkung der Impfpr\u00e4vention verlangt eine Impfpflicht gegen die Virusinfektion. Personen in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen m\u00fcssen ab M\u00e4rz 2020 einen ausreichenden Impfschutz nachweisen. Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz Ab 01. M\u00e4rz 2020 tritt das Gesetz zum Schutz vor\u00a0Masern\u00a0und zur St\u00e4rkung der Impfpr\u00e4vention in Kraft. 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