Sicherheit im Straßenverkehr
Wichtige Informationen für Eltern:
Thema: Fahrrad
* Immer mit einem verkehrssicheren Fahrrad fahren!
Infos hierzu z.B. unter: www.verkehrswacht-medien-service.de
* Kinder bis 8 Jahre müssen gem. § 2 StVO auf dem Gehweg fahren.
Sie dürfen von einem Erwachsenen auf dem Gehweg begleitet werden.
* Kinder von 8-10 Jahren dürfen sowohl den Gehweg, als auch den Fahrradweg benutzen.
* Kinder ab 10 Jahren müssen den Radweg benutzen.
Wenn dieser nicht vorhanden ist, muss auf der Straße gefahren werden.
* Auch wenn der Helm gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, sollte dieser aus Sicherheitsgründen getragen werden.
Infos hierzu unter www.schuetze-dein-bestes.de (Dort auf Unterricht und dann auf richtig getragen klicken)
Themenbezogener Film: „Willi Weitzel hat´s geschnallt- Fahrradfahren: immer mit Helm“
https://www.youtube.com/watch?v=kcXXtAWtVJc
Thema: Rückhaltesysteme (Kindersitz)
* Kinder als Mitfahrer im Pkw bis 12 Jahre oder 150 cm Größe müssen gem. § 21 StVO in einem Kindersitz befördert werden.
Konsequenz bei Nichteinhaltung: 70,-Euro Bußgeld und 1 Punkt, außerdem Verbot der Weiterfahrt, weil Gefahr für Leib und Leben des Kindes besteht.
* Lassen Sie ihr Kind immer auf der Gehwegseite aussteigen – dort ist Ihr Kind sicherer!
Ein sehr informativer Film dazu: „Willi Weitzel hat´s geschnallt“
https://www.youtube.com/watch?v=Cre5jCt0QnU
Thema: Sichtbarkeit im Straßenverkehr
Erkennbarkeit bei Dunkelheit:
Die dunkle Jahreszeit ist für alle Verkehrsteilnehmer eine gefährliche Jahreszeit!
Dunkle Kleidung kann nur bis ca. 25 m Entfernung wahrgenommen werden. Reflektierendes Material hingegen wird bereits aus ca. 150 m Entfernung gesehen. Farbige Warnwesten in gelb oder orange werden aus größerer Entfernung gesehen.
Da der Anhalteweg bei 50 km/h etwa 28 m beträgt, kann auffällige Kleidung über Leben und Tod entscheiden.
Regen, Schnee, Nebel, frühe und lange Dunkelheit sowie Dämmerung schränken die Sicht aller Verkehrsteilnehmer ein.
Lassen Sie Ihre Kinder zu deren Sicherheit helle und auffällige Kleidung tragen. Statten Sie sie mit reflektierenden Westen aus und denken Sie bitte bei der Wahl des Schulranzens an eine gut sichtbare Ausstattung.
Kurz gesagt: je mehr die Kinder leuchten und strahlen, umso besser und frühzeitiger werden sie gesehen!
Eure Verkehrslehrerin
Sabine Langer-Wlodarski
Polizeikommissariat 23, Troplowitzstr. 3, 22529 Hamburg
sabine.langer-wlodarski@polizei.hamburg.de