AKTUELL: Umgang mit Krankheits- bzw. Erkältungssymptomen bei Kindern in Grundschulen

Hinweise für Eltern und Beschäftigte 

Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Nach dem Lockdown stehen wir bei der Öffnung von Grundschulen weiterhin im Spannungsfeld zwischen der Aufgabe, alle Beteiligten möglichst gut zu schützen und gleichzeitig das Recht auf Bildung und staatliche Fürsorge für Kinder umzusetzen.

Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die
eindeutig krank sind, nicht in die Grundschule gebracht werden.
Die Einschätzung, ob ein Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Kinder offensichtlich krank in die Einrichtung gebracht werden oder während der Betreuungszeit der Grundschule erkranken, kann die Einrichtung die Abholung veranlassen.

Vorgehen bei Auftreten von Symptomen
Tritt bei Kindern eines der folgenden für COVID-19 typischen Symptome auf, gilt ein Ausschluss von der Teilnahme und ein Betretungsverbot:
» Fieber (ab 38,0°C)
Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung
der Temperaturmessung je nachdem, mit welcher
Methode und welchem Gerät Sie die Temperatur messen.
» Trockener Husten,
d.h. ohne Schleim und nicht durch eine chronische Erkrankung wie z.B. Asthma verursacht. Ein leichter oder gelegentlicher Husten bzw. ein gelegentliches Halskratzen führt zu keinem automatischen
Ausschluss.
» Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinns
Schnupfen ohne zusätzliche Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund. Schnupfen ist, laut aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, kein typisches Symptom einer Sars-CoV-2 Infektion bei kleineren Kindern.

Die Eltern entscheiden je nach Befinden ihres Kindes, ob sie telefonisch Kontakt zum/zur Hausarzt /-ärztin bzw. zum /zur Kinder- und Jugendarzt/-ärztin aufnehmen.

Kinder mit Husten, der durch eine chronische Atemwegserkrankung (z.B. Asthma) verursacht wird, dürfen die Schule besuchen. Der Schule muss ein ärztliches Attest über die Erkrankung vorgelegt werden.
Vorgehen bei der Wiederzulassung zur Betreuung in Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle

Wird kein Kontakt zu einem/r Arzt/Ärztin aufgenommen, muss das Kind mindestens einen Tag fieberfrei und wieder in gutem Allgemeinzustand sein, bevor es wieder in die Betreuung darf. Für Eltern hat sich in diesem Zusammenhang folgende Faustregel gut bewährt: „So, wie mein Kind heute war, hätte es in die Grundschule gehen können, also darf es morgen wieder gehen.“

Nehmen die Eltern ärztliche Beratung in Anspruch, entscheidet die be-handelnde Ärztin/der Arzt über die Durchführung eines SARSCoV-2-Tests zum Coronavirus-Nachweis. Wird kein Test durchgeführt, gelten die oben genannten Voraussetzungen (mindestens ein Tag fieberfrei und wieder in gutem Allgemeinzustand) für die Wiederzulassung bzw. die individuellen Vorgaben der Ärztin/des Arztes.

Wird ein Test durchgeführt, bleiben die Kinder bis zur Mitteilung des Er-gebnisses zu Hause.

Ist das Testergebnis negativ, gelten wiederum die oben genannten Vo-raussetzungen für die Wiederzulassung: mindestens einen Tag fieberfrei und wieder in gutem Allgemeinzustand bzw. die individuellen Vorgaben der Ärztin/des Arztes.

Ist das Testergebnis positiv, gilt folgende Regelung: Das Gesundheits-amt entscheidet, ab wann das Kind wieder in eine Grundschule darf bzw. über das Ende der Quarantäne. Das Kind muss mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und darf frühestens 10 Tage nach Symptombe-ginn die Grundschule wieder besuchen.

Generell gilt:
Zur Wiederzulassung des Besuchs einer Einrichtung sind kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest notwendig.

Weitere Hinweise
Gesunde Geschwisterkinder dürfen die Grundschule uneingeschränkt besuchen, sofern sie keiner Quarantäne durch das Gesundheitsamt unter-liegen.

Vorgaben und Regelungen des zuständigen Gesundheitsamtes sind immer vorrangig zu beachten.
Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein. Sie spiegeln den Stand vom 24.08.2020 in der Freien und Hansestadt Hamburg wieder.

Die Publikation als Download finden Sie hier:

Infografik Schule_Grundschule_FINAL